Erklärung Unfallfrei - Unfallwagen

Mrz 24th, 2009 | By admin | Category: Versicherungs-/Rechtsfragen

1. Unfallfreiheit

Nur ein Fahrzeug, welches bisher keinen Unfallschaden erlitten hat ist unfallfrei.

2. Bagatellschaden

Geringfügige Deformationen, kleinere Carrosserie- oder Lackschäden werden als Bagatellschaden bezeichnet.

3. Unfallwagen

Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primärtragende Fahrzeugstruktur erfolgte.

Zusammenfassung

Jedes Fahrzeug, welches einen Schaden, der grösser als ein Bagatellschaden (z.B. kleine Parkbeule) ist, erlitten hat, gilt als nicht unfallfrei. Die Bezeichnung “nicht unfallfrei” darf aber nicht mit dem Ausdruck “Unfallwagen/Unfallfahrzeug” verwechselt werden.
Von einem Unfallwagen spricht man erst, wenn primär tragende Carrosserieteile (Hauptträger, Aufhängungen für Motor, Achsen, Getriebe, sowie Federbeinaufnahmen) erheblich beschädigt wurden.

(Das Fahrzeug auf dem Bild ist nach der Reparatur nicht mehr unfallfrei, es handelt sich aber nicht um einen Unfallwagen, da die Seitenwand nicht  ein primär tragendes Bauteil ist)

Achtung: Beim Kauf eines Fahrzeuges hat der Verkäufer (z.B. Occasionshändler) die Pflicht, Schäden durch Unfälle offen zu legen. Wird nachträglich festgestellt, dass der gekaufte Wagen einen (oder mehrere) Unfallschaden erlitten hat, kann der Verkäufer juristisch belangt werden. (Rücknahme, Nachlass auf den Verkaufspreis)

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