Anspruchsregelung Ersatzwagen
Mrz 24th, 2009 | By admin | Category: Versicherungs-/RechtsfragenIm Haftpflichtfall (Fremdverschulden)
Sie haben in der Regel das Recht auf einen Ersatzwagen für den Zeitraum der Reparatur, wenn Sie auf das Auto angewiesen sind (z.B. beruflich) und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder unzumutbar ist und wenn Sie nicht auf einen Zweitwagen zurückgreifen können.
Eine Bestimmung seitens der Versicherung, wonach dem Geschädigten prinzipiell lediglich ein Pauschalbetrag für den Ersatzwagen bezahlt wird, ist unverbindlich.
Im Kaskofall (Eigenverschulden)
Bei einem Selbstverschulden im Teil- oder Vollkaskofall muss der Anspruch auf Ersatzwagen separat versichert werden. Dieser Zusatz heisst bei einigen Versicherungsgesellschaften “Nutzungsausfall” und ist unterschiedlich geregelt.